Beratungsablauf

1
Erster Termin

Der erste Termin unterteilt sich in zwei Blöcke. Wir besprechen Ihre Ziele und gehen auf Ihre Wünsche ein. Sie als Kunde stehen im Mittelpunkt. Im Anschluss stellen wir uns und unsere Firma vor.

2
Zweiter Termin

Auf Grundlage Ihrer Wünsche und Ziele vom ersten Gespräch erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot und besprechen die Zahlen, Daten und Fakten.

3
Finanzierung

Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk von über 300 Banken und Finanzierungspartnern. Selbstverständlich setzen wir uns dafür ein, die für Sie bestmöglichen Finanzierungskonditionen zu bekommen und eine Finanzierung zu erstellen, welche auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

4
Objektbesichtigung

Gemeinsam besichtigen wir das gewünschte Objekt. Corona bedingt bieten wir auch eine Onlinebesichtigung an.

5
Notar und Banktermin

Sobald der beantragte Darlehensvertrag vorliegt, vereinbaren wir einen Termin beim Notar und protokollieren den Kaufvertrag. Vor dem Notartermin prüfen wir den Vertrag und besprechen den Inhalt mit Ihnen gemeinsam und klären wir alle noch offenen Fragen.

6
Nachbetreuung

Um Ihre Strategie zu erreichen, bleiben wir mit Ihnen regelmäßig in Kontakt. Wir unterstützen Sie bei organisatorischen Aufgaben, wie z.B. Beschaffung steuerrelevanter Unterlagen für die Steuererklärung usw. In engem Kontakt mit der Hausverwaltung sorgen wir durch das "Rundum-sorglos-Paket" für einen reibungslosen Ablauf.

Erfahrungen und Meinungen

Zufriedene Kunden sind unser wichtigstes Kapital und ganzer Stolz.

Zlatko Zillmann

Anlagenführer
23 Jahre

Fragen und Antworten

Um sich vorab zu informieren, habe ich die meist gestellten Fragen meiner Kunden aufgelistet. Klicken Sie einfach auf eine Frage und die Antwort erscheint darunter.

Natürlich kümmern wir uns mit der eigenen Verwaltung besonders um das Objekt, aber jedes Mehrfamilienhaus hat eine Verwaltung und selbst wenn es uns mal nicht mehr geben sollte, gibt es verantwortungsvolle Hausverwaltungen, welche die Verwaltung gerne übernehmen.

Wenn die Eigentümer mit der Hausverwaltung unzufrieden sein sollten, können Sie jederzeit diese wechseln.
Also auch im Rentenalter ist für die Verwaltung der Immobilie gesorgt.

Ja, selbstverständlich. Es handelt sich um einen ganz normalen, herkömmlichen Kauf einer Wohnimmobilie.

Jederzeit ist ein Verkauf möglich, innerhalb einer Zinsbindungsphase aber wegen einer eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung nicht unbedingt sinnvoll.

Die Laufzeit können Sie selbst bestimmen, bei einer kürzeren Laufzeit ist die monatliche Zuzahlung höher. Bei der Finanzierungsgestaltung können wir auf Ihre individuellen Wünsche eingehen. Der clevere Kapitalanleger legt den Focus nicht auf eine schnelle Abzahlung, sondern kauft mehrere Immobilien mit einer geringen Tilgung und gibt dadurch den Mietern Zeit, ihm die Wohnungen abzuzahlen.

Immer an wirtschaftlich sinnvollen Standorten mit guter Infrastruktur und Bevölkerungswachstum.

Der Standort ergibt sich stets nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht nach dem Wohnort des Erwerbers.

Starke Infrastruktur, große Arbeitgeber in der Nähe, Wachstumspotenzial und Bevölkerungswachstum. Bevorzugt sind auch Standorte mit Universitäten oder Hochschulen.

Diese sogenannten A-Lagen kaufen Experten seit einiger Zeit weniger gerne da diese viel zu teuer sind. Eine gute B oder C Lage sorgt für einen günstigen Einkaufspreis und gutes Renditepotenzial.

So gut wie gar nichts. Man sollte jedoch schon eine gewisse Bereitschaft haben, sich mit dem Konzept auseinander zu setzen, mal eine Vollmacht für den Verwalter zu unterschreiben, die Anlage V für die Einkommenssteuer zu beauftragen, dem Mietverwalter das OK für eine Neuvermietung zu geben o. ä.

Meist regionale Banken vor Ort. Diese haben das Objekt auch begutachtet und eingewertet.

Grundsätzlich ja, meist wird dies jedoch sogar komplizierter da diese Banken das Objekt nicht kennen.

Das ist stets Bonitätsabhängig und wird im Einzelfall entschieden.

Das macht keinen Sinn. Entweder Eigennutz oder Kapitalanlage. Beides zu vermengen ist meist unwirtschaftlich.

Bei solch einer fundamentalen Entscheidung ist es unbedingt ratsam, sich von einem Profi begleiten zu lassen. Dies gibt Ihnen Sicherheit, spart Zeit und Nerven.

Die HV betreut das Objekt technisch und kaufmännisch. Der MV regelt sämtliche mietadministratorische Abläufe wie Inkassoüberwachung, ggf. Mahnwesen, Mietanpassungen und Anschlussvermietungen inkl. rechtssicherer Erstellung eines Mietvertrages und Wohnungsübergabe.

Grundsätzlich ist es immer zu empfehlen Eigenkapital mit einzubringen. In Einzelfällen ist auch eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich. Eine verbindliche Aussage wird jedoch stets erst nach der Einwertung der begleitenden Bank gegeben.

Ja, durch Sondertilgungen.

Natürlich, das ist auch von unserer Seite her immer erwünscht.

Nein, diese wurde schon bestellt.

Wir empfehlen die Teilnahme an der Eigentümerversammlung aber es kann auch eine Vollmacht z. B. an den Verwalter erstellt werden.

Finanzierungsvertrag mit der Bank, Kaufvertrag notariell mit dem Verkäufer (Bauträger), Hausverwaltervertrag durch Eintritt in die Wohneigentümergemeinschaft (obligatorisch), Mietverwaltervertrag separat, ggf. Mietpoolvereinbarung (Absicherung der Miete) oder Abschluss einer Mietschutz-Police bei einer Versicherung.

Nein, unsere Courtage ist im Kaufpreis einkalkuliert. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Einreichung der ersten Bonitätsunterlagen, Einwertung durch einen neutralen Finanzierer bzgl. der Machbarkeit, nach OK dann Einreichung der restlichen Unterlagen, Reservierung einer Wohnung, Besichtigung, Erstellung Darlehensvertrag, Beurkundung beim Notar.

Alles was in den Bereich der WEG fällt, wird aus den Instandhaltungsrücklagen entnommen, geregelt durch den Hausverwalter. Alles was innerhalb des SE (Sondereigentum/Wohnung) ansteht, ist Sache des Eigentümers bzw. Mieters. Meist werden die Arbeiten wie Tapete, Streichen, Bodenbelag usw. vom Neumieter übernommen, lediglich Dinge wie im Sanitärbereich kommen auf den Eigentümer zu. Ein Bad sollte demnach bei Kauf in einem akzeptablen Zustand sein.

Bei einem guten Standort gibt es keinen Leerstand. Bitte mal auf dem Markt umschauen, derzeit unmöglich. Bei einem Mietpool wäre aber sogar ein Leerstand abgesichert. Wir haben übrigens derzeit bei einer Neuvermietung bis zu 100 Bewerber pro Wohnung.

Ja, Mietpool ist eine Garantielösung, die Mietschutzpolice sichert gegen Mietausfall ab.

Mietpool

Vorteile des Mietpool-Konzeptes

Der große Vorteil des Mietpools ist die deutliche Reduktion Ihres Vermietungs- und Leerstand-risikos.
  • Sicherheit bei den Mieteinnahmen zur Zahlung Ihrer monatlichen Finanzierungsrate.
  • Absicherung bei Mietausfällen, z. B. aufgrund von Leerstand.
  • Verwaltung und Neuvermietung Ihrer Wohnung durch einen professionellen Verwalter.
  • Durchführung von Mieterhöhungen und effektives Forderungsmanagement.